"Hèn mà còn nhận ra mình là thằng hèn, là hèn tử tế. Hèn mà ngậm miệng ăn tiền là hèn nhơ bẩn.
Hèn mà ngậm máu phun người là hèn bất nhân. Hèn bán đất bán nước thì trời tru đất diệt"
(Phạm Chuyên)

Donnerstag, 17. März 2011

In Döbeln-Nord gefasste Drogendealer gestehen

Von Peter Schmieder

14.03.2011 - Zwei Vietnamesen sind auf der A14 mit 27.000 Euro und einem Kilogramm Marihuana von der Polizei gestoppt worden.

Einer der beiden Angeklagten mit seinem Anwalt vor dem Chemnitzer Landgericht: Er wurde zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Foto: Peter Schmider

Am 21. Oktober des vergangenen Jahres gegen 0.14 Uhr versuchen Beamte in Zivil, einen Skoda mit tschechischem Kennzeichen zu stoppen. Dem „Bitte Folgen“-Signal kommen der 43-jährige Fahrer und sein 36 Jahre alter Begleiter nach. Aber sie tun dies verdächtig langsam. Bis zu Ausfahrt Döbeln-Nord in Richtung Dresden bremst der Wagen immer wieder ab, lässt bis zu 40 Meter Abstand.

Obwohl sie ständig in den Rückspiegel schauen, können die Polizisten nicht feststellen, warum. Als sie den Wagen nach der minutenlangen Schleichfahrt endlich durchsuchen können, haben sie einen Verdacht: Die beiden sind Drogenhändler. Im Auto wurden 27000 Euro in bar gefunden, zudem ein kleines Tütchen mit Marihuana. Die Vietnamesen, offiziell Textilhändler aus Tschechien, werden festgenommen.

Die Vermutung, dass die beiden etwas aus dem Auto geworfen haben, bestätigt sich. Am nächsten Morgen finden Polizisten auf dem Seitenstreifen eine verschlossene Aldi-Kühltüte. Der Inhalt: Fast ein Kilogramm Marihuana. Der Marktwert der Drogen beträgt über 7000 Euro.

Gestern wurde der Prozess eröffnet und gleich wieder beendet. Noch kurz vor Beginn trafen Kammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine Verfahrensabsprache. Der Tenor: Wenn beide vollumfänglich gestehen, droht ihnen nur eine Bewährungsstrafe. Viele Möglichkeiten blieben den 43- und 36-jährigen Textilhändlern nicht. Das wunderliche Fahrverhalten, das Geld und die Aldi-Tüte: Die Indizien sind mehr als belastend, selbst wenn die Angeklagten behauptet hätten, nichts von der Tüte gewusst zu haben. Der deutschen Sprache nicht mächtig, Dolmetscher übersetzten, stimmten sie den Empfehlungen ihrer Anwälte zu. Auch der Forderung, dass der deutsche Staat je 5000 Euro des eingezogenen Bargelds einbehält. Die auf drei Tage angesetzte Verhandlung endete so bereits nach zwei Stunden. Wohl auch, um Verfahrenskosten einzusparen. Denn die Angeklagten sind weder deutsche Staatsbürger, noch haben sie ihren Wohnsitz in Deutschland.

Richterin Herberger und die Staatsanwaltschaft hielten ihren Teil der Abmachung. Die Angeklagten werden wegen des Handeltreibens mit nicht geringen Mengen an Betäubungsmitteln zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Nach fünf Monaten Untersuchungshaft können die überführten Dealer auf freiem Fuß den Gerichtsaal in Richtung Tschechien verlassen. Die Ausländerbehörde muss nun entscheiden, ob sie wieder nach Deutschland einreisen dürfen.

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2712756