"Hèn mà còn nhận ra mình là thằng hèn, là hèn tử tế. Hèn mà ngậm miệng ăn tiền là hèn nhơ bẩn.
Hèn mà ngậm máu phun người là hèn bất nhân. Hèn bán đất bán nước thì trời tru đất diệt"
(Phạm Chuyên)

Dienstag, 25. Januar 2011

Ex-Gutachter kann sich nicht erinnern

Der Prozess gegen einen Vietnamesen, der wegen Doppelmordes 1994 verurteilt wurde, wird neu aufgerollt. Der heute 89-jährige Rechtsmediziner kann sich aber nicht mehr an sein damaliges Gutachten erinnern, dass den Vietnamesen für voll schuldfähig erklärte. Daran gibt es heute erhebliche Zweifel.
Der Vietnamese Huy P. Q. wurde 1994 wegen Doppelmordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt wird der Prozess neu aufgerollt. Foto: Wolfgang Wittchen
Chemnitz. Der einstige Gutachter des neu aufgerollten Mordprozesses von 1994 kann sich an die Umstände seiner damaligen Expertise nicht mehr erinnern. Er habe in seiner Laufbahn als Rechtsmediziner mehr als 5.000 Gutachten erstellt, davon in Sachsen von 1991 bis 1999 etwa 250, sagte der heute 89-jährige Kurt Scholz am Dienstag als Zeuge im Wiederaufnahmeverfahren im Landgericht Chemnitz. Angeklagt ist ein 41-jähriger Vietnamese. Der Mann war wegen der von ihm eingeräumten Erschießung zweier Landsleute 1993 in Plauen etwa 17 Jahre in sächsischen Gefängnissen inhaftiert.

Weil es Zweifel an seiner damaligen Schuldfähigkeit und an der Qualität des damaligen psychiatrischen Gutachtens gab, wurde der einst am Landgericht Zwickau geführte Prozess in Chemnitz nun neu aufgerollt. Seit Herbst 2010 ist der womöglich unter Schizophrenie leidende Mann in der Psychatrie untergebracht. Bei verminderter Schuldfähigkeit kommt eine dauerhafte Einweisung in eine Klinik infrage.


Zweifel am damaligen Gutachten


Der Vietnamese war 1994 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Scholz hatte den Angeklagten damals für voll schuldfähig erklärt. Weil er kein Psychiater ist und sein damaliges Gutachten angeblich nicht den dafür erforderlichen Mindeststandards genügt, hatte Verteidiger Arno Glauch die Wiederaufnahme des Verfahrens angestrengt.


Befragt nach der Erinnerung an seine zurückliegende Untersuchung sagte Scholz: „Ich weiß nichts.“ Der Mediziner ist Chirurg und war dank einer Zusatzausbildung auch berechtigt, Gutachten etwa zur Schuldfähigkeit zu stellen. Im Zeugenstand versicherte er, immer sorgfältig gearbeitet zu haben. „Ich habe so über den Daumen gepeilt keine Gutachten erstellt.“ Er habe keine Kopien seiner zahlreichen Expertisen mehr. „1999 habe ich sämtliche Gutachten zerschreddert.“


Der damalige Vorsitzende Richter, Erwin Hubert, hatte ihm am Montag fachlich saubere Arbeit bestätigt. Er habe den damals schon pensionierten bayerischen Landgerichtsarzt oft von Hof aus im Auto mitgenommen, sagte Hubert, inzwischen Richter am Bundesgerichtshof. Der bisher letzte Verhandlungstermin des Prozesses ist für den 2. Februar angesetzt. (dpa)


http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2670611