"Hèn mà còn nhận ra mình là thằng hèn, là hèn tử tế. Hèn mà ngậm miệng ăn tiền là hèn nhơ bẩn.
Hèn mà ngậm máu phun người là hèn bất nhân. Hèn bán đất bán nước thì trời tru đất diệt"
(Phạm Chuyên)

Dienstag, 1. Februar 2011

Landgericht spricht wegen Mordes Verurteilten frei

Nach 16 Jahren Haft ist ein wegen zweifachen Mordes verurteilter Vietnamese freigesprochen worden. Das Landgericht Chemnitz stellte in einem Wiederaufnahmeverfahren fest, dass der 41-Jährige zum Tatzeitpunkt unter einer Psychose gelitten hat. Dabei stützte es sich auf mehrere Gutachten. Richterin Simone Herberger sagte in der Urteilsbegründung, wegen der schweren Schizophrenie sei der Verurteilte damals nicht schuldfähig gewesen. Das Gericht ordnete die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Gutachter konnte sich nicht erinnern

Das Gericht hatte während des Wiederaufnahmeverfahrens auch Beteiligte an dem ursprünglichen Prozess als Zeugen gehört. Darunter war auch der aus Bayern stammende medizinische Gutachter, der dem Vietnamesen vor 17 Jahren für voll schuldfähig erklärt hatte. Der heute 95 Jahre alte Arzt sagte, er könne sich an die Umstände seiner damaligen Einschätzung nicht mehr erinnern. Er habe in seiner Laufbahn mehr als 5.000 Gutachten erstellt, davon in Sachsen von 1991 bis 1999 etwa 250. Der Mediziner ist Chirurg und war dank einer Zusatzausbildung auch berechtigt, Gutachten etwa zur Schuldfähigkeit von Angeklagten zu erstellen. Im Zeugenstand versicherte er, immer sorgfältig gearbeitet zu haben: "Ich habe keine Gutachten so über den Daumen gepeilt erstellt." Er besitze keine Kopien seiner zahlreichen Expertisen mehr, 1999 habe er sämtliche Gutachten "zerschreddert". Weil er kein Psychiater ist und sein damaliges Gutachten angeblich nicht den dafür erforderlichen Mindeststandards genügt, hatte der Verteidiger des Vietnamesen die Wiederaufnahme des Verfahrens angestrengt.

Ehemaliger Richter hatte keine Bedenken

Das Chemnitzer Landgericht hatte während des Prozesses auch den Vorsitzenden Richter des ursprünglichen Verfahrens und heutigen Richter am Bundesgerichtshof, Erwin Hubert, befragt. Er habe keine fachlichen Bedenken gegen den bayerischen Landgerichtsarzt gehabt, sagte Hubert. Der damals bereits 78-jährige Medizinalrat wurde laut Hubert am Landgericht Zwickau öfter als Gutachter eingesetzt, weil es an medizinischen Sachverständigen seinerzeit gemangelt habe.

Der zu lebenslanger Haft verurteile Vietnamese hatte 1993 zwei Landsleute erschossen, Hintergrund für die Tat waren offenbar Schutzgeldforderungen. Der Täter hatte in Plauen einen Marktstand betrieben und die Tötungen gestanden.


http://www.mdr.de/sachsen/8173306.html