"Hèn mà còn nhận ra mình là thằng hèn, là hèn tử tế. Hèn mà ngậm miệng ăn tiền là hèn nhơ bẩn.
Hèn mà ngậm máu phun người là hèn bất nhân. Hèn bán đất bán nước thì trời tru đất diệt"
(Phạm Chuyên)

Samstag, 8. Januar 2011

Der seltsame Herr Huy

Von Thomas Schade

Ein Vietnamese erschoss zwei Landsleute und saß 17 Jahre in Sachsen in Haft. Wohl zu Unrecht: Die Justiz erkannte seine psychische Erkrankung nicht.


2001 kam der Vietnamese Huy P. Q. ... Fotos: Wolfgang Wittchen (1)/SZ

Was kommenden Montag vor dem Landgericht Chemnitz beginnt, hat Seltenheitswert. Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger muss mit ihrer Schwurgerichtskammer über Huy P. Q. urteilen. Der Mann aus Vietnam hat vor 17 Jahren zwei Landsleute erschossen; daran gibt es keine Zweifel. Dennoch verbüßte der inzwischen 41-Jährige höchstwahrscheinlich zu Unrecht eine lebenslängliche Haft. Zwickauer Richter hatten 1994 nicht erkannt, dass er geistig krank und damit nicht schuldfähig war. Das kam erst heraus, als sich der Bautzener Rechtsanwalt Arno Glauch 2008 des Mannes annahm und die Wiederaufnahme des Falles beantragte.

Mehr als 2200 solcher Anträge wurden in den vergangenen zehn Jahren in Sachsen gestellt. „Nur in sehr seltenen Fällen wird ein solches Verfahren tatsächlich wieder aufgenommen“, sagt Till Pietzker, Sprecher des sächsischen Justizministeriums. Noch seltener sei es, dass ein verurteilter Kapitalverbrecher auf diesem Wege seine Unschuld beweisen kann. In Sachsen ist aus den letzten zwanzig Jahren kein einziger Fall bekannt. Nun versucht es Strafverteidiger Glauch mit seinem Mandanten Huy P. Q.

Die Wachtmeister mehrerer Justizvollzugsanstalten hatten ihre Not mit dem schwarzhaarigen Mann aus Vietnam, der kaum Deutsch spricht. Schon 1996 fiel er auf. Mal lag er auf seinem Bett und schnitt seltsame Grimassen, lachte oder schrie ohne ersichtlichen Grund. Mal zündelte er, mal warf er seine Habseligkeiten in der Zelle umher. Wenn Huy überhaupt einmal einem Psychologen gegenübersaß, redete er von Verfolgung. Jemand sei hinter ihm her.

Vergessen und aufgegeben?

Immer, wenn die Vollzugsbeamten nicht wussten, was sie mit dem Gefangenen Huy machen sollten, schickten sie ihn ins Haftkrankenhaus nach Leipzig. Zweimal stellte man ihn dort mit Medikamenten ruhig. Aber auch das geschulte Personal in Leipzig wusste wohl nichts mit Huy anzufangen. Es gibt zwar eine dicke Krankenakte über den seltsamen Herrn Huy – eine Diagnose, geschweige denn eine Therapie des Häftlings, findet sich darin nicht. Fürchtete man die Folgen, falls ein verurteilter Doppelmörder nachträglich für geistig krank erklärt werden sollte? Huy lebte all die Jahre ohne soziale Kontakte in mehreren Gefängnissen vor sich hin, seit 2001 in Bautzen. War er aufgegeben worden?

Huy hatte durchaus Chancen für ein erfolgreiches Leben. Im Mai 1969 in der nordvietnamesischen Hauptstadt Hanoi geboren, verlebte er eine sorgenfreie Kindheit. Sein Vater war leitender Koordinator in einem Industrieministerium, die Mutter war Verkäuferin. Seine beiden älteren Schwestern mussten im Haushalt helfen. Er habe kaum Pflichten gehabt, sei aber dennoch streng erzogen worden, erzählte Huy Jahre später den Richtern in Zwickau. In der Schule waren seine Leistungen überdurchschnittlich, er absolvierte das Gymnasium mit dem Abitur. Aber zum Studieren hatte Huy keine Lust. Er ging mit 17zum Militär, lernte das Waffenhandwerk in einer kampferprobten Armee und war zeitweilig im Grenzkonflikt mit China eingesetzt. Dort trug er, eigenen Angaben zufolge, eine Pistole. Dem Einfluss seines Vaters hatte es Huy zu verdanken, dass er im November 1989 als einer der letzten Vertragsarbeiter in die DDR einreisen konnte. Mit 20 glaubte er, in der Fremde besser leben zu können als in einer vom Krieg zerstörten Heimat.

Der letzte Vertragsarbeiter

Huy kam in der DDR an, als die Menschen auf die Straße gingen, um ihr Land zu verändern. In Plauen wurde er noch als Dreher angelernt und mit 300 bis 400 DDR-Mark im Monat entlohnt. Im April 1990 entließen sie ihn. Er nähte Kopfkissen, jobbte in einer Brauerei und hielt sich als Gebäudereiniger über Wasser. Schließlich beantragte er eine Reisegewerbeerlaubnis und schlug sich als Händler durchs Leben wie viele seiner Landsleute.

Es blieb unklar, woher Huy sein Startkapital für den Textilhandel hatte. Mit einem Citroen fuhr er durchs Vogtland und bot auf Märkten billige Klamotten an. Huy lernte Martina kennen, eine junge Frau aus Plauen. Kurz vor der Geburt ihres Kindes heirateten sie Anfang 1993. Die große Liebe war es wohl nicht. Martina suchte Monate nach der Hochzeit ein Frauenhaus auf. Im Sommer 1993 aber soll es noch gut zwischen ihnen gelaufen sein – auch am 24. August, als Huy auf dem Markt in Plauen Streit bekam mit zwei Landsleuten. Die Männer hätten von ihm Schutzgeld eintreiben wollen, sagte Huy später. Die Polizei glaubte ihm. Was diese Drohung in Huys Kopf auslöste, ob er eine Gefahr sah, blieb unklar.

Am Morgen des 25. Augusts 1993 baute Huy wie immer seinen Stand auf – diesmal in Klingenthal. Er blieb bis 16 Uhr. Die Geschäfte liefen, 300 D-Mark habe er eingenommen, sagte er später. Gut gelaunt sei er heimgekommen, habe seiner Frau Zigaretten mitgebracht. Mit einem Landsmann verabredete er sich am Bahnhof noch auf ein Bier. Um seinem Kumpel eine Wohnung zu zeigen, gingen beide in das Haus Rudolf-Breitscheid-Straße 113.

In der Wohnung lag ein Mann auf dem Sofa, ein anderer vertrieb sich die Zeit mit einer Spielkonsole. Es waren der 23-jährige Nguyen Xuan Son und der 20-jährige „Tuan“, jene Männer, die am Vortag von Huy angeblich Schutzgeld wollten und ihn bedroht hatten. Es fielen kaum Worte. Huy zog seine Pistole und schoss dem ersten zwei Kugeln in den Kopf. Den anderen traf er dreimal in Brust und Bauch. Beide Opfer starben, bevor der Notarzt kam. Einen dritten Landsmann verschonte Huy. Er war während des Streits aufgetaucht und rief nach der Tat die Polizei.

Ein pensionierter Experte

Huy flüchtete nach Hause, verabschiedete sich von seiner Frau und seinem kleinen Sohn. Martina glaubte zunächst, ihr Mann werde verfolgt. Huy fuhr anschließend zu einem Landsmann ins 30 Kilometer entfernte Rodewisch. Dort, in der Wernesgrüner Straße, stellte ihn sein Bekannter am nächsten Tag vor die Alternative: zur Polizei zu gehen oder das Land zu verlassen. In schlechtem Deutsch kritzelte Huy so etwas wie ein Geständnis und bat die Polizei, ihn abzuholen. Sein Kumpel brachte den Zettel zur Polizei. Beamte nahmen Huy wenig später in der Wohnung fest.

Diesen Ablauf des Geschehens stellte die Schwurgerichtskammer des Zwickauer Landgerichts im Juni 1994 in der Beweisaufnahme fest. Vieles berichtete Huy selbst, einiges seine Frau, anderes vietnamesische Landsleute. Lebenslänglich wegen Mordes aus Heimtücke, lautete das Urteil.

Zweifel an Huys Schuldfähigkeit waren dem Vorsitzenden Richter wohl nie gekommen. Erst auf Antrag der Verteidigung holte er wenige Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung ein psychiatrisches Gutachten ein. Es bleibt das Geheimnis des Vorsitzenden, warum er damit ausgerechnet einen bereits pensionierten Mediziner im Alter von 79 Jahren beauftragte.

Der betagte Herr legte ein beachtliches Tempo vor. Am 17. und 18. Mai 1994 untersuchte er Huy in der Justizvollzugsanstalt Zwickau. Sein Gutachten trägt das Datum vom 19.Mai; es attestiert dem Vietnamesen die uneingeschränkte Schuldfähigkeit. Dieser Ansicht schloss sich das Gericht an, auch weil der Gutachter aus seiner langjährigen Tätigkeit als überaus erfahrener und kompetenter Sachverständiger bekannt war. So jedenfalls stehe es im Urteil, sagt der Bautzener Rechtsanwalt Glauch.

Der Strafverteidiger lernte Huy 2008 kennen. Nach 15 Jahren Haft war zu prüfen, ob dessen Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das zuständige Gericht in Bautzen lehnte das ab und verwies auf Huys auffälliges Verhalten in all den Haftjahren. Die Richter vermuteten wohl, dass der Gefangene psychisch krank und eine Gefahr für die Allgemeinheit sei.

Während der Akteneinsicht traute Anwalt Glauch seinen Augen kaum. „Der Mann hat seit 1996 nach Einschätzung der Justizvollzugsanstalt Bautzen überwiegend auffällig gelebt und wurde all die Jahre nicht behandelt, obwohl er offenbar geistig krank war.“ Allein das werfe Fragen über die Verhältnisse im Justizvollzug auf, so der Strafverteidiger. Die Bautzner Richter lehnten eine neuerliche Untersuchung jedoch ab.

Drei neue Gutachten

Am Dresdner Oberlandesgericht erkannte man, dass in dem Fall etwas schieflief und ordnete an, Huy von einem Sachverständigen psychiatrisch begutachten zu lassen. Der Nervenarzt bestätigte im Mai 2009 auf mehr als 70 Seiten die hohe Wahrscheinlichkeit, dass Huy zur Tatzeit – wenn überhaupt – nur eingeschränkt schuldfähig war. Die Bautzener Richter wollten dennoch die Strafe nicht zur Bewährung aussetzen. Deshalb beantragte Anwalt Glauch, den Fall wieder aufzunehmen. Mittlerweile liegen drei Gutachten vor, die alle zu dem Ergebnis kommen: 1994 lag kein Dokument vor, das die Mindestanforderungen an ein psychiatrisch-forensisches Gutachten erfüllt.

Damit lagen genügend neue Tatsachen vor, um den Fall wieder aufzurollen. Das Chemnitzer Landgericht entließ Huy sofort aus der Haft und wies ihn vorläufig in das Psychiatrische Krankenhaus Rodewisch ein.

17 Jahre nach dem Doppelmord müssen die Chemnitzer Richter nun klären, ob Huy am Abend des 25. August 1993 an Schizophrenie erkrankt und damit schuldunfähig war. Kommen sie zu der gleichen Überzeugung wie die Gutachter, kann Huy mit einem Freispruch rechnen oder der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Entscheidend dürfte sein, ob die Gutachter Huy auch heute noch für psychisch krank erachten.

Noch einmal, so Anwalt Glauch, würden nun all jene als Zeugen gehört, die 1993 am Prozess beteiligt waren – auch der damalige Vizepräsident des Zwickauer Landgerichts Erwin Hubert, der Huy 1994 verurteilte und sich wohl fatal irrte. Er trägt heute die karmesinrote Robe der Richter am Bundesgerichtshof.


http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2654303